Bußgeldbescheide und Falschparker kennt bestimmt jeder. Die einen bekommt man, über die anderen regt man sich auf. Bei mir war es kürzlich auch mal wieder soweit, 55 kmh auf der Zeller Bundesstraße, natürlich im Ortsgebiet. Das war im Januar dieses Jahres, Mitte Juni bekommst du dann einen Bußgeldbescheid.
Die Formulierungen des selbigen sind so geschrieben das du dich, als Otto Normalverbraucher schon kaum noch auskennst, was du eigentlich gemacht haben sollst. Da wimmelt es nur so von Paragrafen und Kilometer Angaben. Nun ja… „Wenn du es ihnen nicht Erklären kannst dann verwirre sie wenigstens„ kommt mir da so in den Sinn. Bezahlen musst du meistens so oder so.
Falschparker am Einkaufzentrum
Auf Parkplätzen bei Einkaufszentren müssen immer die Bestimmungen des jeweiligen privaten Parkplatzbetreibers eingehalten werden. „Wird gegen die vorgegebene Parkordnung verstoßen und zum Beispiel nicht innerhalb der gegenzeichneten Bodenmarkierungen geparkt oder kein dafür vorgesehener Parkschein verwendet, drohen Besitzstörungsklagen. Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt!
Das sehen manche Kunden vom Hofer in Saalfelden aber anders. Dort wird einfach mal auf den Sperrflächen geparkt oder auch auf Flächen die dafür nicht gekennzeichnet sind. Da frage, ich mich wieso hier nicht auch mal die Polizei eingreift. Die Sperrflächen haben bestimmt einen Sinn und sind nicht um sonnst so gekennzeichnet (Hausverstand oder).
Mal ganz davon abgesehen das solche Verkehrsteilnehmer den ordentlichen Parkplatz Verkehr erheblich stören. Sie behindern regelrecht die an oder abfahrenden Fahrzeuge. Ich kann auch die Denkweise solcher Menschen nicht Nachvollziehen. In dieser Woche habe ich Spaßeshalber mal einen dieser Falschparker darauf angesprochen, das hätte ich lieber nicht machen sollen…ich dachte der frisst mich auf!
Die Situation für Bußgeldbescheide und Falschparker
Eins ist doch klar, gegen einen Bußgeldbescheid hast du meistens keine Chance und musst bezahlen. Es sei denn du schaltest einen Anwalt ein oder hast eine Rechtsschutz Versicherung. Doch was kann ich als privat Person gegen solche Leute unternehmen, die sich auf die gekennzeichneten Sperrflächen auf Einkaufzentren stellen? Die Situation am Interspar in Saalfelden ist ja sehr ähnlich. Dort parken die Lenker einfach auf dem als Fußgänger Weg ausgewiesenen Zebra Streifen. Das dann auch noch so das sie die normale Zufahrt zu den Parkplätzen teilweiser versperren.
Hier Frage ich mich warum die Betreiber, also in dem Falle der Interspar nichts gegen die Situation unternehmen. Haben die Angst einen oder zwei Kunden zu verlieren oder worum geht es hier. Wenn es ein Privatparkplatz ist, der unrechtmäßig benutzt wird ist das ganze ja kein Problem, dafür gibt es eine App. Die App „Mein Besitz„ kann man sich kostenlos im App Store von Google herunterladen. Mieter oder Eigentümer eines Parkplatzes kennen das: oft ist der eigene Parkplatz von einem fremden Auto zugeparkt. Was tun? Ärgern, eine Notiz hinterlassen oder einen Rechtsanwalt kontaktieren und mit dem Fall beauftragen? Mit der App wird das wesentlich leichter.